Corona Update – Schutz- und Hygienekonzept

Für den Präsenzunterricht ab 11.05.2020:

Nach der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (4. BayIfSMV) vom 05.05.2020 kann an Musikschulen der Einzelunterricht als Präsenzunterricht ab dem 11.05.2020 wieder stattfinden. Bedingung dafür ist ein Schutz- und Hygienekonzept, das jederzeit in nicht veränderbarer Form vorzeigbar ist.

Es wird darauf hingewiesen das keine Schutzmaßnahme 100% Schutz gewährleisten kann! Jedoch sinkt das Risiko für jeden einzelnen durch die disziplinierte Umsetzung der Vorgaben. Ich bitte alle um Mithilfe!

Gemäß den oben genannten Vorgaben und Verordnungen gilt ab sofort im Gitarrenatelier Martin Geiger folgendes hygienisches Schutzkonzept:

Allgemein:

  • Infektionsschutzmaßnahmen: Die allgemein bekannten Hygieneregelungen für den öffentlichen Raum sind gültig und bindend, insbesondere die Einhaltung der Nies- und Hustenetikette sowie
  • gründliches Händewaschen vor und nach dem Unterricht. Dies erfolgt entweder mit Seife für 20 – 30 s oder wenn nicht möglich mit Desinfizieren.
  • Lüften: Zwischen den Unterrichtsstunden soll der Unterrichtsraum gelüftet werden. Sonderregelung für das Singen, siehe unten.
  • In allen Räumlichkeiten ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen einzuhalten. Abstandslinien in den Unterrichtsräumen helfen als Orientierung.
  • Desinfektion der Räumlichkeiten. Zur Reinigung von häufig genutzten Gegenständen wie Türklinken und Notenständern ist in jedem Raum ein Flächendesinfektionsspray vorhanden, sowie Einmalhandtücher. Diese werden in kleinmaschigen, regelmäßigen Abständen genutzt.
  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen das Schulhaus nicht betreten.
  • Kein Gruppenunterricht. Es ist ausschließlich nur Einzelunterricht möglich!
  • Schüler/Innen sollen wenn möglich immer ihr eigenes Instrument mitbringen.
  • Alle Personen sollen beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes Masken tragen. Im Unterrichtsraum selbst liegt es in der Entscheidung des Lehrers oder am Wunsch des Schülers.
  • Aufenthaltsbeschränkung. Schüler/Innen sollen nach Möglichkeit das Gebäude maximal 5 Minuten vor ihrer Unterrichtszeit betreten. Im Wartebereich sind die Sitzmöglichkeiten gekennzeichnet und dürfen immer nur von einer Person unter Wahrung des üblichen Sicherheitsabstandes genutzt werden. Begleitpersonen sollen möglichst außerhalb des Schulgebäudes warten.

Spezielle Maßnahmen für bestimmte Instrumente:

Klavierunterricht. Der Unterricht muss auf zwei unterschiedlichen Instrumenten abgehalten werden, die im vorgeschriebenen Abstand voneinander aufgestellt werden. Nach der Unterrichtsstunde muss das vom Schüler benutzte Instrument gereinigt werden. ACHTUNG: KEIN DESINFEKTIONSMITTEL AUF DIE TASTEN. Ein Eimer mit Spülmittel, sowie ein Mikrofasertuch steht im Unterrichtsraum (Bitte bei Bedarf erneuern). Bitte das Tuch so trocken wie möglich ausdrücken und dann damit die Tasten säubern.

Gesangsunterricht. Es soll der maximal mögliche Abstand eingehalten werden (>2,5m). Zusätzlich steht jeweils für Schüler und Lehrer eine transparente Plexiglas-Stellwand bereit. Auch während der Unterrichtseinheit soll möglichst zusätzlich gelüftet werden.

Bleibt alle gesund!
…und weiterhin viel Spaß mit der Musik!

Ihr Martin Geiger
Augsburg, den 10.05.2020